Förderbeiträge für Projekte, Einrichtungen und Massnahmen

Für Projekte, Einrichtungen und Massnahmen zur erneuerbaren Energiegewinnung und/oder Energieeffizienz gemäss Stiftungszweck bezahlt die Stiftung einen Beitrag von bis zu 20% der Bruttokosten (vor Abzug anderer Förderbeiträge).

Die Stiftung bezweckt hauptsächlich die Förderung grösserer Projekte, Einrichtungen und Massnahmen (in der Regel mit Bruttokosten von über CHF 100'000). Förderbeiträge für solche Vorhaben betragen mindestens CHF 10'000 und maximal CHF 200'000 pro Gesuch.

Förderbeiträge für Veranstaltungen
Für Veranstaltungen, welche dem Stiftungszweck entsprechen, bezahlt die Stiftung einen Beitrag von bis zu CHF 500 für max. halbtägige Veranstaltungen (inkl. Abendveranstaltungen) und bis zu CHF 1'000 für ganztägige Veranstaltungen.

Für die Förderung von Veranstaltungen ist das Gesuch mindestens 30 Tage vor der geplanten Veranstaltung mit einem Budget einzureichen. 

Einschränkungen

Was die Stiftung explizit nicht fördert:

  • Allgemeine Spenden, Hilferufe und Sammlungen.
  • Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen oder von Projekten mit eindeutiger Gewinnabsicht.
  • Projekte und Massnahmen, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben so oder so umgesetzt werden müssen.
  • Projekte derselben Institution innerhalb von 24 Monaten nach einer erfolgten Förderung durch die Stiftung.
  • Veranstaltungen von politischen Parteien und «Verkaufsveranstaltungen» von einzelnen Firmen/Herstellern.
  • Projekte und Massnahmen, welche dem Zweck und den finanziellen Zielen der Stifterin (Genossenschaft Elektra) entgegenstehen oder bereits durch gesetzliche Vorgaben entlastet werden (z.B. keine Eigenverbrauchsmodelle).
  • Projektanfragen, die nicht über das offizielle Antragsformular, unvollständig, mit fehlenden oder falschen Angaben oder zu spät eingereicht wurden.