Direkte und indirekte Förderung
Die Stiftung Energiezukunft Elektra Jegenstorf bezweckt die direkte und indirekte Förderung und Unterstützung von Projekten, Einrichtungen, Massnahmen und Veranstaltungen im Bereich der nachhaltigen Energie und Energieversorgung, welche von Organisationen und Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts getragen, initiiert, begleitet oder sonst wie unterstützt werden.
Guideline für die Förderung ist das vom Stimmvolk am 21. Mai 2017 angenommene revidierte Energiegesetz, resp. die sogenannte Energiestrategie 2050.
Die Energiestrategie 2050 stützt sich auf drei Säulen ab:
a) Erneuerbare Energien fördern
b) Energie sparen und Effizienz erhöhen
c) Atomausstieg
Fördergebiet und Anforderungen
Die Stiftung fördert Projekte, Einrichtungen, Massnahmen und Veranstaltungen, deren Trägerschaft sich im Versorgungsgebiet der Genossenschaft Elektra befindet oder welche in diesem Gebiet durchgeführt werden.
Die Projekte und Vorhaben müssen den Zweck und die Ziele der Energiestrategie 2050 in den Säulen a) und b) unterstützen.