Die Stiftung unterstützt Projekte, die die Energiewende und die Energiestrategie 2050 aktiv vorantreiben. Dazu gehören Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien wie Photovoltaikanlagen auf Gemeindeliegenschaften, zur Steigerung der Energieeffizienz durch Sanierungen öffentlicher Gebäude sowie zur Reduktion fossiler Brennstoffe durch ökologische Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Wärmeverbünde. Auch Massnahmen zur Energieeinsparung und Sensibilisierung der Bevölkerung sind förderfähig, sofern sie den Stiftungszielen dienen.

Förderfähig sind Veranstaltungen, die das Bewusstsein für nachhaltige Energienutzung und Energieeinsparung fördern oder Wissen über erneuerbare Energien und energieeffiziente Technologien vermitteln. Beispielsweise können Informationsveranstaltungen, Testtage für Elektromobilität oder Besichtigungen von PV-Anlagen unterstützt werden, sofern sie von gemeinnützigen Organisationen aus dem Versorgungsgebiet der Elektra organisiert werden.

Die Stiftung fördert keine Projekte von Privatpersonen, kommerziellen Unternehmen oder Initiativen mit gewinnorientiertem Hintergrund. Auch Projekte, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin realisiert werden müssen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen gelten für wiederkehrende Projekte derselben Institution innerhalb von 24 Monaten nach einer bereits erfolgten Förderung sowie für politische oder parteigebundene Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen von Firmen oder Herstellern.

Die Stiftung richtet sich an Organisationen und Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, deren Projekte die Ziele der Energiestrategie 2050 unterstützen und der Allgemeinheit dienen. Privatpersonen und gewinnorientierte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Allerdings können gemeinnützige Organisationen wie Quartiersvereine oder weitere nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse von Personen ein Gesuch einreichen, sofern ihre Projekte die Förderkriterien der Stiftung erfüllen.

Die Stiftung Energiezukunft Elektra Jegenstorf fördert nur Projekte und Veranstaltungen, die sich im Versorgungsgebiet der Genossenschaft Elektra befinden oder dort realisiert werden. Dieses Einzugsgebiet umfasst die Region, die von der Elektra Jegenstorf mit Energie versorgt wird, und berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten der 21 versorgten Gemeinden in den Kantonen Bern und Solothurn.

Projekte ausserhalb dieses Versorgungsgebiets können daher leider nicht gefördert werden.

Ja, Gesuche für Fördergelder können grundsätzlich das ganze Jahr über bei der Stiftung eingereicht werden. Der Stiftungsrat prüft und entscheidet jedoch nur zweimal jährlich über die Anträge, jeweils nach den festgelegten Einreichungsfristen am 1. April und 1. Oktober. Um sicherzustellen, dass das Gesuch rechtzeitig bearbeitet wird, empfehlen wir, es frühzeitig vor einer dieser Fristen einzureichen.

Um ein Fördergesuch erfolgreich einzureichen, benötigen Sie das offizielle Antragsformular der Stiftung sowie eine Reihe von Unterlagen, die das Projekt detailliert beschreiben. Dazu gehören Angaben zur Trägerschaft, Kontaktperson, Projektziel, Standort und zur geplanten Umsetzung. Ausserdem sollte ein Finanzplan mit detaillierten Kosten und der angestrebten Finanzierung sowie eine Erläuterung des Beitrags des Projekts zur Energiestrategie 2050 enthalten sein. Vollständige Anträge erleichtern der Stiftung die Bearbeitung und erhöhen die Chancen auf eine zeitnahe Prüfung und Genehmigung.

Nach Einreichung und formaler Prüfung der Anträge erfolgt die Bearbeitung innerhalb von drei Monaten nach den jeweiligen Stichtagen 1. April und 1. Oktober. Der Stiftungsrat bemüht sich, die Gesuche zügig zu bearbeiten und den Antragstellern rasch eine Entscheidung zukommen zu lassen. Der genaue Bearbeitungszeitraum hängt jedoch auch von der Komplexität des Projekts und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Die Stiftung gewährt Förderbeiträge in Abhängigkeit der Projektgrösse und -kosten. Für grössere Projekte, die Kosten von über CHF 100'000 aufweisen, kann die Stiftung bis zu 20% der Bruttokosten übernehmen, wobei der Betrag mindestens CHF 10'000 und maximal CHF 200'000 beträgt. Kleinere Projektanträge werden in der Regel nicht unterstützt, da sich die Stiftung auf grössere Vorhaben konzentriert, die einen signifikanten Beitrag zur Energiestrategie 2050 leisten.

Nein, eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Das Fördergesuch muss zwingend vor dem Baubeginn eingereicht und vollständig genehmigt sein, um sicherzustellen, dass das Projekt mit den Stiftungszielen vereinbar ist und eine Förderung im Voraus geprüft werden kann. Es wird daher empfohlen, das Gesuch frühzeitig zu stellen, damit Rückfragen und Ergänzungen rechtzeitig geklärt werden können.

Nach der erfolgreichen Umsetzung des Projekts ist eine Schlussabrechnung vorzulegen, die den geförderten Einsatz der Mittel nachweist. Die Stiftung kann zusätzliche Belege anfordern oder das realisierte Projekt vor Ort besichtigen, um sicherzustellen, dass die Fördermittel zweckentsprechend verwendet wurden. Erst nach Vorlage der Schlussabrechnung und eventueller Zusatzdokumente erfolgt die Auszahlung der Fördergelder.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Stiftung. Die Entscheidungen über Anträge werden vom Stiftungsrat per Mehrheitsbeschluss getroffen und sind abschliessend, ohne Möglichkeit zur Anfechtung. Die Förderung richtet sich nach dem Stiftungskapital und der Anzahl der bewilligungsfähigen Anträge, die jährlich eingehen.

Neben der finanziellen Förderung von Projekten, Einrichtungen und Massnahmen bietet die Stiftung auch fachliche Unterstützung und Beratung im Rahmen ihres Stiftungszwecks an. Die Geschäftsstelle der Stiftung steht Antragstellern und Interessierten für Fragen zur Verfügung und gibt, falls notwendig, Hilfestellungen bei der Antragstellung und Projektentwicklung.

Die Stiftung wird aus den Gewinnen der Genossenschaft Elektra, Jegenstorf finanziert. Diese Mittel ermöglichen es der Stiftung, unabhängig von öffentlichen Geldern Projekte zu fördern, welche die langfristige Energieversorgung der Region nachhaltig sichern und die Energiestrategie 2050 unterstützen.