Gefördert werden Organisationen und Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, deren Ziele und Ausrichtung mit der Energiestrategie 2050 im Einklang stehen.

Geförderte Vorhaben und Beispiele dazu

Das Engagement der Stiftung unterstützt insbesondere Projekte, Einrichtungen und Massnahmen, welche eine oder mehrere der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie liefern nachgewiesenermassen einen sinnvollen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050.

  • Sie weisen eine nicht gewinnstrebige Trägerschaft auf (in der Regel steuerbefreit).
  • Sie dienen der Öffentlichkeit und/oder einer Vielzahl von Personen.
  • Sie müssten durch die öffentliche Hand nicht ohnehin realisiert werden.
  • Sie wären ohne Fördergelder nicht selbsttragend.
  • Sie würden ohne Fördergelder nicht realisiert.
  • Nach ihrer Realisierung ist der Betrieb nachweislich gesichert.
  • Studien oder planerische Massnahmen dienen hauptsächlich der Machbarkeit/Umsetzung eines Projektes.
  • Veranstaltungen dürfen keine politische Botschaft verbreiten und müssen unabhängig bzw. überparteilich getragen sein.

Nachfolgend einige Beispiele:

  • PV-Anlagen auf einer Gemeindeliegenschaft oder einer anderen der Öffentlichkeit dienenden Infrastruktur (Schulhaus, Gemeindehaus, Feuerwehrmagazin, etc.).
  • Energieeffiziente Sanierung einer Gebäudehülle oder Verbrauchsreduktion einer Gemeindeliegenschaft oder einer anderen der Öffentlichkeit dienenden Infrastruktur.
  • Ersatz einer fossil betriebenen Heizung durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung und /oder einen Anschluss an einen ökologischen Wärmeverbund.
  • Planung und/oder Umsetzung eines Wärmeverbundes zur Erschliessung einer Gemeinde oder eines Quartiers.
  • Planerische Massnahmen wie z.B. Potentialstudien, Effizienzkonzepte, nachhaltige Immobilienstrategien usw.
  • Umrüstungen auf eine energieeffiziente Strassenbeleuchtung oder energieeffizienter Leuchtenersatz von Gemeindeliegenschaften.

Weiter unterstützt die Stiftung auch Veranstaltungen, welche dem vorgenannten Zweck, der Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050, entsprechen.

Nachfolgend einige Beispiele:

  • Veranstaltungen zur Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten für die Umrüstung von Heizungen, dem Einsatz von Wärmedämmung und anderen Energieeffizienzmassnahmen;
  • Informationsveranstaltungen über Produktionsmöglichkeiten von erneuerbarer Energie;
  • Besichtigungen und Testtage für Informationen zur Elektromobilität

Für förderungsfähige Veranstaltungen muss der Veranstalter zwingend eine Organisation des öffentlichen Rechts oder eine andere gemeinnützige Organisation sein.